Durch REACH sind Unternehmen verpflichtet, Stoffe als solche, in Zubereitungen oder (in bestimmten Fällen) in Erzeugnissen nur dann auf den Europäischen Markt zu bringen oder  herzustellen, wenn sie registriert wurden. Hier gilt das Prinzip „Ohne Daten kein Markt“ (Titel II Artikel 5).

Durch REACH sind Unternehmen verpflichtet, Stoffe als solche, in Zubereitungen oder (in bestimmten Fällen) in Erzeugnissen nur dann auf den Europäischen Markt zu bringen oder  herzustellen, wenn sie registriert wurden. Hier gilt das Prinzip „Ohne Daten kein Markt“ (Titel II Artikel 5).

Es müssen Mengen ab einer Tonne pro Jahr registriert werden, die pro Hersteller oder Importeur in Verkehr gebracht werden (Ausnahmen siehe Artikel 2 und 9 REACH). Folgende Akteure müssen bei der ECHA eine Registrierung einreichen:

  • EU-Hersteller oder -Importeure eines Stoffes,
  • Unter bestimmten Bedingungen (Artikel 7) EU-Hersteller oder -Importeure von Erzeugnissen, und
  • Alleinvertreter mit Sitz in der EU, die von einer natürlichen oder juristischen Person mit Sitz außerhalb der EU bestellt werden, die einen Stoff herstellt, eine Zubereitung formuliert oder ein Erzeugnis herstellt, um die Registrierungsanforderungen für Importeure zu erfüllen (Artikel 8).

Ein Registrierungsdossier enthält diverse Informationen über einen Stoff und wird vom Registranten elektronisch eingereicht. Das Dossier ist in zwei Teile unterteilt:

1.    Das technische Dossier (IUCLID Dossier) umfasst die Datenanforderungen und die gemäß Anhang VI bis XI REACH möglichen Abweichungen und muss für jede Registrierung eingereicht werden.

2.    Der Stoffsicherheitsbericht: Gemäß Artikel 14 REACH müssen Registranten, die zehn oder mehr Tonnen eines Stoffes pro Jahr herstellen oder einführen, eine Stoffsicherheitsbeurteilung durchführen, um die Verwendungsbedingungen zu bestimmen, unter denen die Risiken beherrscht werden können.

Die Registrierung erfolgt auf Grundlage des Prinzips „ein Stoff, eine Registrierung“; Hersteller und Importeure des gleichen Stoffes müssen ihre Registrierung also gemeinsam einreichen.

Eine Übersicht über das Registrierungsverfahren im Rahmen von REACH finden Sie auch in unserem thematischen Newsletter zur Registrierung.

Generell muss die Registrierung eines Stoffes unverzüglich eingereicht werden, sobald ein Hersteller/Importeur den Schwellenwert von 1 Tonne/Jahr erreicht. Für sogenannte Phase-in-Stoffe, die vor dem 1. Dezember 2008 vorregistriert wurden, gelten jedoch Übergangsbestimmungen (Artikel 23). Für vorregistrierte Phase-in-Stoffe gelten weiterhin die folgenden Registrierungsfristen:

  • 1. Dezember 2010: >1000 Tonnen/Jahr, CMR-Stoffe > 1 Tonne/Jahr, sehr giftig für Wasserorganismen > 100 Tonnen/Jahr.
  • 1. Juni 2013: 100-1000 Tonnen/Jahr
  • 1. Juni 2018: 1-100 Tonnen/Jahr

Stoffe, die in Mengen von mehr als einer Tonne bis 100 Tonnen pro Jahr hergestellt oder eingeführt werden und bereits vorregistriert sind, fallen unter die Frist zur REACH-Registrierung bis zum 31. Mai 2018. Die entsprechenden Datenanforderungen sind in Anhang VII und VIII REACH festgelegt.

Unternehmen sollten bei der Vorbereitung ihrer Registrierung die folgenden sechs Schritte befolgen (siehe auch Webseite der ECHA zu REACH2018):

1.    Prüfen Sie Ihr Portfolio:

Identifizieren Sie, ausgehend von Ihrem Portfolio, die Stoffe, die einer Registrierungspflicht unterliegen. Haben Sie jemals eine Bestandsaufnahme der Chemikalien und Erzeugnisse gemacht, die Sie einkaufen?

Der REACH&CLP Helpdesk Luxemburg bietet Ihnen sein REACH-Tool für Excel an, mit dem Unternehmen die für eine Bestandsaufnahme der Chemikalien im Unternehmen und für die Identifizierung möglicher Registrierungspflichten notwendigen Informationen einfacher sammeln können.

2.    Ermitteln Sie Ihre Mitregistranten

Alle Mitregistranten für denselben Stoff sind Teil einer Kooperationsgruppe, die als Forum zum Austausch von Stoffinformationen (SIEF) bezeichnet wird. Mögliche (neue) Registranten müssen bei der ECHA erfragen, ob für den betreffenden Stoff bereits eine Registrierung eingereicht wurde. Eine Liste der bereits registrierten Stoffe ist auf der Website der ECHA veröffentlicht.

3.    Stimmen Sie sich mit Ihren Mitregistranten ab

Das SIEF steht allen Unternehmen zum Austausch von Stoffinformationen mit anderen Registranten offen. Im Falle von mehreren Registranten für einen Stoff müssen diese Registranten laut REACH gemeinsam eine Registrierung einreichen (Artikel 11).

4.    Ermitteln Sie schädliche Wirkungen und beurteilen Sie die Risiken

Laut REACH müssen Informationen zu den physisch-chemischen Eigenschaften, der Säugertoxizität, der Ökotoxizität und dem Verbleib in der Umwelt, darunter biotische und abiotische Abbaubarkeit, eingereicht werden. Wenn Sie pro Jahr mehr als 10 Tonnen des Stoffes herstellen oder einführen, müssen Sie eine Stoffsicherheitsbeurteilung und einen Stoffsicherheitsbericht durchführen (Artikel 14). Ihr Ziel ist es zu  prüfen  ob die möglicherweise vom Stoff ausgehenden Risiken beherrscht werden und seine Verwendung kontrolliert wird.

5.    Erstellen Sie Ihr Registrierungsdossier mit IUCLID und reichen Sie Ihr Registrierungsdossier ein

Das Registrierungsdossier muss mithilfe der IUCLID-Software erstellt und (falls benötigt, zusammen mit der Stoffsicherheitsbeurteilung) über das REACH-IT-System an die ECHA übermittelt werden.

6.    Halten Sie Ihre Registrierung auf dem neuesten Stand

Es liegt in der Verantwortung des Registranten, seine Registrierung wenn nötig zu aktualisieren. Gemäß Artikel 22 muss der Registrant die ECHA unverzüglich in Kenntnis setzen oder sein Dossier entweder von sich aus oder aufgrund von Entscheidungen der ECHA oder der Europäischen Kommission aktualisieren, wenn neue relevante Informationen über den Stoff oder die Registrierung verfügbar sind.

Unterstützung für REACH 2018

Ihr nationales Helpdesk unterstützt Sie bei Ihrer REACH-Registrierung. Unternehmen in Luxemburg können <link de support kontakt _blank>den REACH&CLP Helpdesk Luxemburg bei Fragen zu ihren Pflichten kontaktieren.

 

Die ECHA bietet in einem speziellen Kapitel ihrer Webseite umfangreiche Unterstützung zum Thema REACH-Registrierung 2018 an: https://www.echa.europa.eu/de/web/guest/reach-2018.

REACH 2018 - Pase 1: Prüfen Sie Ihr Portfolio

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REACH 2018 - Phase 2: Ermitteln Sie Ihre Mitregistranten

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REACH 2018 - Phase 3: Stimmen Sie sich mit Ihren Mitregistranten ab

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REACH 2018 - Phase 4: Ermitteln Sie schädliche Wirkungen und beurteilen Sie die Risiken

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REACH 2018 - Phase 5: Erstellen Sie Ihr Registrierungsdossier mit IUCLID

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REACH 2018 - Phase 6: Reichen Sie Ihr Registrierungsdossier ein

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REACH 2018 - Phase 7: Halten Sie Ihre Registrierung auf dem neuesten Stand

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