Genauere Anforderungen für Zulassungsanträge

Aktualisierte Formate für Zulassungsanträge und Überprüfungsberichte sind ab sofort auf der Website der ECHA verfügbar.

Die Formate sind mit dem aktualisierten Stellungnahmeformat der wissenschaftlichen Ausschüsse der ECHA vereinbar und leiten die Antragsteller an, wie sie ihre Analyse der Alternativen und die sozioökonomische Analyse vorlegen müssen, wenn sie die weitere Verwendung eines besonders besorgniserregenden Stoffes beantragen. Diese Formate werden ab dem 1. Juni 2019 für Anträge und Prüfungsberichte verbindlich.

Weitere Informationen sind der <link https: echa.europa.eu de clearer-requirements-for-applications-for-authorisation _blank>Pressemitteilung der ECHA zu entnehmen.