Registrierung, Bewertung, Zulassung
   und Beschränkung chemischer Stoffe

Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung
   von chemischen Stoffen und Gemischen

Aufruf der ECHA zum Bereitstellen von Informationen zur Vermeidung von Tierversuchen

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) ruft zur Bereitstellung von Informationen zur Gentoxizität für einen bestimmten Stoff (Polysulfo {5-hydroxy-1-naphthalen-2-yl-[4-[4-(2-sulfatoethyl-sulfonyl)-phenyl]diazenyl]-1H-pyrazole-3-carboxylic acid}, alkali metal salt) bis zum 24. Dezember 2009 auf.

Jeder der relevante Informationen zu dem entsprechenden Gefahren-Endpunkt hat, ist eingeladen diese Information vor Ablauf der Frist zur ECHA zu schicken. Organisation, die über Studien (oder andere, wissenschaftlich fundierte Informationen), die sich auf den jeweiligen Stoff beziehen, verfügen, können beispielsweise akademische Einrichtungen, einzelne Firmen oder NGOs sein. Das Ziel des Aufrufs ist es, jedem die Möglichkeit zu geben, relevante Informationen einzureichen um sicherzustellen, dass die Durchführung von Tierversuche nur dann als letztes Mittel angewendet wird, wenn die bereits vorhandenen und verfügbaren Informationen nicht zur Bewertung der Auswirkungen des Stoffes auf Umwelt und Gesundheit ausreichen.

Den Link zum Konsultationsverfahren zu diesen Versuchsvorschlägen finden Sie hier.