Registrierung, Bewertung, Zulassung
   und Beschränkung chemischer Stoffe

Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung
   von chemischen Stoffen und Gemischen

Gebühren-Verordnung zu CLP in Kraft getreten

Die Verordnung (EU) Nr. 440/2010 der Kommission vom 21. Mai 2010 über die an die Europäische Chemikalienagentur zu entrichtenden Gebühren gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen ist am 25. Mai in Kraft getreten.

In dieser Verordnung werden sowohl die Höhe als auch die Modalitäten für die Zahlung der Gebühren festgelegt, die die ECHA gemäß der CLP-Verordnung erhebt.