Registrierung, Bewertung, Zulassung
   und Beschränkung chemischer Stoffe

Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung
   von chemischen Stoffen und Gemischen

Weitere Stoffe in der Kandidatenliste für zulassungspflichtige Stoffe

Vor der Sommerpause hat ECHA acht weitere chemische Stoffe in die Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC) aufgenommen, für die eine Zulassungspflicht in Frage kommt:
  • Trichlorethen
  • Borsäure
  • Dinatriumtetraborat, wasserfrei
  • Tetrabordinatriumheptaoxid, Hydrat
  • Natriumchromat
  • Kaliumchromat
  • Ammoniumdichromat
  • Kaliumdichromat
Weitere Informationen zu diesen Stoffen finden sich in der Pressemitteilung der ECHA.

Unternehmen wird empfohlen zu prüfen, welche Verpflichtungen sich für sie daraus ergeben können. Allgemeine Informationen zum Zulassungsverfahren unter REACH finden Sie in dem entsprechenden Abschnitt unserer Internetseite.