Vertrauliche Behandlung von IUPAC-Bezeichnungen im Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis
Unternehmen, die zwar keine Registrierung vor der Registrierungsfrist von 2010 vornehmen, aber dennoch verpflichtet sind, der ECHA bis zum 3. Januar 2011 die Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen zu melden, können die IUPAC-Bezeichnung in gewissen Fällen geheim halten.
Die IUPAC-Nomenklatur ist ein System zur Namensgebung von chemischen Stoffen, dass unter Leitung der International Union of Pure and Applied Chemistry (IUPAC) unterhalten wird.
Die IUPAC-Bezeichnung kann in den folgenden Fällen als vertraulich und daher als nicht im C&L Inventory zu veröffentlichen gelten:
- Nicht-Phase-in-Stoffe,
- Stoffe, die nur als Folgendes verwendet w erden:
- als Zwischenprodukte und/oder
- in der wissenschaftlichen Forschung und Entwicklung und/oder
- in der produkt- und verfahrensorientierten Forschung und Entwicklung.
- der Registrierung gemäß der REACH Verordnung unterliegt,
- unabhängig von seiner Menge als gefährlich eingestuft ist,
- gefährlich eingestuft ist und in einen von Ihnen importierten Gemisch über den betreffenden Konzentrationsgrenzwert enthalten ist, was zur Einstufung des Gemisches gemäß CLP-Verordnung als gefährlich führt,
- in einem von Ihnen importierten Erzeugnis enthalten ist, das Stoffe enthält, die der Registrierung gemäß Artikel 7 der REACH-Verordnung unterliegen.
Stoffe, die am 1. Dezember 2010 in Verkehr gebracht werden, müssen bis 3. Januar 2011 gemeldet werden. Die Werkzeuge für die Meldung sind verfügbar. Sie können Ihre Meldung jetzt einreichen. Je früher Sie das tun, desto besser.
