Einführung
Die CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 ist die neue europäische Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von chemischen Stoffen und Gemischen. Das in der Regel verwendete Akronym „CLP“ ist abgeleitet von der englischen Bezeichnung „Classification, Labelling and Packaging“.
Durch diese Rechtsvorschrift wird in der gesamten EU ein neues System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien eingeführt, das sich auf das Global Harmonisierte System (GHS) der Vereinten Nationen stützt.
Veröffentlicht am 31. Dezember 2008 im Amtsblatt der Europäischen Union (EU), ist die CLP Verordnung am 20. Januar 2009 in Kraft getreten und gilt damit sie in der gesamten EU. Verordnungen benötigen keine nationale Umsetzung und sind unmittelbar anwendbar.
Die Anwendung der CLP-Verordnung ist für Stoffe verpflichtend ab Dezember 2010 und für Gemische ab 1. Juni 2015. Eine Übersicht zur Umsetzung der Verordnung, einschließlich der Übergangsfristen finden Sie hier.
Die ECHA (Europäische Chemikalienagentur), ursprünglich eingerichtet für REACH, verwaltet die REACH- und CLP-Verordnung und gewährleistet das einheitliches Vorgehen innerhalb der EU.
Zu Beginn sollten Sie den Abschnitt „Was muss ich tun“ lesen. Weitere Links zu Leitlinien finden Sie im Abschnitt Dokumente/Leitlinien.
