Registrierung, Bewertung, Zulassung
   und Beschränkung chemischer Stoffe

Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung
   von chemischen Stoffen und Gemischen

Die wichtigsten Schritte

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IN WELCHER BEZIEHUNG STEHEN DIE BEIDEN VERORDNUNGEN REACH UND CLP?

 
Die REACH-Verordnung legt die neue europäische Chemikalienpolitik fest. Sie hat zum Ziel das Wissen über die Chemikalien, ihre Verwendung und die damit verbundenen Risiken zu verbessern und eine hinreichende Beherrschung oder ein Ausschließen dieser Risiken sicherzustellen. Die REACH-Verordnung umfasst vier Verfahren: Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung.
 
Die CLP-Verordnung legt dagegen die neuen Regeln zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von chemischen Stoffen und Gemischen fest.

Die CLP-Verordnung, die das bestehende System ersetzt, ist ein Tool zur Umsetzung der REACH-Verordnung. So erlaubt die Einstufung der Stoffe das Identifizieren der Gefahren, die für die menschliche Gesundheit und die Umwelt von einem Stoff ausgehen. Viele Regelungen der REACH-Verfahren verlangen Informationen zur Einstufung der Stoffe und Gemische.

Zwei Beispiele:
  • im Registrierungsdossier:
Der Registrant muss die Einstufung und Kennzeichnung im Dossier angeben (harmonisierte Einstufung oder Selbsteinstufung) und unter Umständen einen Stoffsicherheitsbericht erstellen, um die mit den gefährlichen Eigenschaften verbundenen Risiken zu bewerten und mögliche Risikominimierungsmaßnahmen festzulegen.
  •  im Zulassungsverfahren:
Das Zulassungsverfahren soll sicherstellen, dass die Risiken die von besonders besorgniserregenden Stoffen ausgehen, ausreichend beherrscht werden und, soweit möglich, eine schrittweise Substitution stattfindet. Die Einstufung ist wiederum eines der Kriterien zur Identifizierung der besonders besorgniserregenden Stoffe.

Obwohl von grundlegender Bedeutung für die Vermittlung der Einstufung und Kennzeichnung, sind die Regelungen zu Sicherheitsdatenblättern wiederum Teil der REACH-Verordnung (Artikel 31 und Anhang II).

 
Anmerkung:
 
► Die Verfahren in REACH und CLP setzen sich bis 2015, bzw. 2018 und darüberhinaus fort. Für nachgeschaltete Anwender bedeutet dies, dass sie immer wieder neue Informationen zu bestimmten Stoffen oder Gemischen erhalten und umsetzen müssen.