Registrierung, Bewertung, Zulassung
   und Beschränkung chemischer Stoffe

Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung
   von chemischen Stoffen und Gemischen

Allgemeines

Die Schlüsselelemente der REACH-Verordnung (REACH = Registration, Evaluation, Authorisation and restriction of CHemicals) sind die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von chemischen Stoffen. Das System hat dabei zum Ziel „ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt sicherzustellen, einschließlich der Förderung alternativer Beurteilungsmethoden für von Stoffen ausgehende Gefahren, sowie den freien Verkehr von Stoffen im Binnenmarkt zu gewährleisten und gleichzeitig Wettbewerbsfähigkeit und Innovation zu verbessern“ (Artikel 1(1)).

Die Verordnung (EG) 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 und die Richtlinie 2006/121/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Änderung der Richtlinie 67/548/EWG des Rates wurden am 30. Dezember 2006 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Verordnung ist unmittelbar in den Mitgliedstaaten seit dem Inkrafttreten am 1. Juni 2007 anwendbar.

Im alten, vor der REACH-Verordnung bestehenden System wurde zwischen Altstoffen, d.h. Stoffen, die sich bereits vor 1981 auf dem Markt befunden haben, und Neustoffen, also Stoffen, die nach 1981 erstmals in Verkehr gebracht wurden, unterschieden. Dieses System wird nun von REACH als einem einheitlichen Rechtssystem ersetzt, das keine Unterteilung in Alt- und Neustoffe mehr vorsieht. Eine große Veränderung unter REACH ist die Umkehrung der Beweislast. Die Beweislast bei der Bewertung der Risiken liegt nicht mehr bei den öffentlichen Behörden sondern bei der Industrie: Es ist nun in der Verantwortung der Unternehmen sicherzustellen, dass die chemischen Stoffe produziert, in Verkehr gebracht und verwendet werden können ohne die menschliche Gesundheit und die Umwelt nachteilig zu beeinträchtigen. Ein weiteres wichtiges Ziel von REACH ist das schrittweise Ersetzen von gefährlichen Stoffen durch weniger gefährliche Stoffe oder Technologien zu fördern.

Im Vergleich zur vorherigen Regelung bringt REACH drei große Neuerungen:

  • Ein neues Verfahren: Die Registrierung
  • Ein neues Vorgehen zur Behandlung von Risiken durch besonders besorgniserregende Stoffe: Die Zulassung
  • Die Schaffung einer Europäischen Agentur für chemische Stoffe (ECHA) in Helsinki, die die Implementierung (der technischen, wissenschaftlichen und administrativen Aspekte) von REACH sicherstellt.
REACH sieht folgende Schritte vor:
  • Die Registrierung von Stoffen, hergestellt oder importiert in Mengen von oder über einer Tonne pro Jahr durch den Hersteller oder Importeur bei der Agentur,
  • die Bewertung ausgewählter Registrierungen und Stoffe durch die Agentur und die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten,
  • ein Verfahren zur Identifizierung und Zulassung von besonders besorgniserregenden Stoffen,
  • und ein Verfahren zur Beschränkung der Herstellung, des Inverkehrbringen und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse.