Auf europäischer Ebene werden die Maßnahmen zur Durchsetzung durch die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) über das Forum für den Austausch von Informationen zur Durchsetzung koordiniert (Artikel 76(1f) und 77(4) REACH sowie Artikel 46 CLP). Luxemburg ist Mitglied dieses Forums und leistet regelmäßig Beiträge zu dessen Durchsetzungsprojekten.

Gemäß Artikel 125 und 126 der REACH-Verordnung sowie Artikel 47 der CLP-Verordnung unterhalten die Mitgliedstaaten ein System amtlicher Kontrollen, legen die Einzelheiten zu Sanktionen bei Verstößen gegen die Bestimmungen dieser Verordnungen fest und treffen alle zu ihrer Anwendung erforderlichen Maßnahmen. Die Durchsetzung der Kontrollen und Sanktionen in Bezug auf REACH und CLP ist für Luxemburg im sogenannten Paquet REACH aus dem Jahr 2011 (abgeändert durch Loi du 16 mai 2019) geregelt. In Artikel 9 des Paquet REACH sind die Sanktionen festgelegt. Verstöße können nun mit bis zu drei Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe bis 500.000 Euro geahndet werden.

Das Paquet REACH sieht vor, dass das für Umwelt zuständige Ministerium, also das Ministerium für Umwelt, Klima und Biodiversität (Ministère de l'Environnement, du Climat et de la Biodiversité, MECB), für REACH und CLP zuständig ist. Das MECB wird von der Umweltverwaltung (Administration de l’environnement, AEV) unterstützt. Neben der Umweltverwaltung können folgende Behörden in die Durchsetzung von REACH und CLP in Luxemburg einbezogen werden (Artikel 1, Gesetz vom 16. Dezember 2011):

Die Durchsetzung kann von einem gemeinsamen Ausschuss, dem sogenannten Comité REACH-CLP, koordiniert werden. Es besteht aus Vertretern der Ministerien, die für Umwelt, Wirtschaft, Mittelstand, Arbeit, Gesundheit, Finanzen und Wasserwirtschaft zuständig sind. Der REACH & CLP Helpdesk kann dem Comité REACH-CLP in beobachtender Funktion beiwohnen.