Die deutschen Behörden erheben Informationen und Nachweise zur Erstellung eines Berichts nach Anhang XV zur Beschränkung von 4,4’-Isopropylidendiphenol (Bisphenol A) und ähnlich umweltbedenklichen strukturell verwandten Bisphenolen.
Am 10. November 2020 nahmen nahezu 50 Teilnehmer an der Online-Sitzung über die Meldung gefährlicher Gemische in Luxemburg , die vom Helpdesk REACH&CLP Luxemburg organisiert wurde, teil.