Neuigkeiten

Die ECHA hat vor Kurzem eine Infografik veröffentlicht, um über die Beschränkung von vier Phthalaten und die Vorteile einer Verwendungsbeschränkung zu informieren.

Sie können Ihre gefährlichen Gemische jetzt über das Einreichungsportal der ECHA an Dänemark, Estland, Deutschland, Litauen und Slowenien melden.

Die Europäische Kommission hat eine Mitteilung an die Interessenträger über den Austritt des Vereinigten Königreichs und die EU-Vorschriften im Bereich der Aus- und Einfuhr bestimmter gefährlicher Chemikalien veröffentlicht (Verordnung über die vorherige Zustimmung nach Inkenntnissetzung – PIC).

Die Kommission hat Anhang XVII der Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) (Verordnung (EU) 2020/1149) geändert, um die Diisocyanate aufzunehmen (Eintrag 74).

Die Entscheidung der Beschwerdekammer in der Rechtssache A-011-2018 hat klargestellt, dass in Anhang IX Abschnitt 9.1 Spalte 2 der REACH-Verordnung Registranten nicht die Möglichkeit eingeräumt wird, Angaben zur langfristigen Toxizität für Fische gemäß Spalte 1 zu unterlassen.

Die ECHA hat ein Dokument mit Schlussfolgerungen zur Stoffbewertung veröffentlicht, das nun auf ihrer Website verfügbar ist.

Archiv