Neuigkeiten

Das Forum für den Austausch von Informationen zur Durchsetzung hat darauf geeinigt, ein Pilotprojekt zur Überprüfung der Einstufung von Gemischen.

Die konsolidierte Stellungnahme des Ausschusses für Risikobeurteilung (RAC) und des Ausschusses für sozioökonomische Analyse (SEAC) zu Verwendungen von Trichlorethylen durch SPOLANA s.r.o. steht jetzt auf der ECHA-Website zur Verfügung.

Ab dem 1. Juli 2019 wird die ECHA eine neue Bankverbindung für ihre REACH- und Biozid-Rechnungen angeben.

Die Europäische Kommission hat Zulassungen für zwei Verwendungen erteilt.

Anfang Juni veröffentlichte die Kommission einen Durchführungsbeschluss (Durchführungsbeschluss 2019/961) zur Genehmigung einer vorläufigen Maßnahme der Republik Frankreich gemäß Artikel 129 der REACH-Verordnung zur Beschränkung der Verwendung und des Inverkehrbringens von bestimmtem mit Kreosot und weiteren mit Kreosot verwandten Stoffen behandeltem Holz.

Die Kommission hat Anhang XVII der Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) (Verordnung (EU) 2019/957) geändert, um die Stoffe (3,3,4,4,5,5,6,6,7,7,8,8,8-Tridecafluoroctyl)-silantriol und TDFAs aufzunehmen.