Neuigkeiten

Die konsolidierten Stellungnahmen des Ausschuss für Risikobeurteilung und des Ausschuss für sozioökonomische Analyse sind auf der ECHA Website verfügbar.

ECHA erinnert die Registranten an Ihre Pflicht, alle toxikologischen und ökotoxikologischen Versuche gemäß der Guten Laborpraxis (GLP) durchzuführen.

Mit der neuen Version des Werkzeugs zur Stoffsicherheitsbeurteilung und –beschreibung (Chesar) der ECHA können Sie den Stoffsicherheitsbericht direkt im Vorschaumodus bearbeiten.

Die Europäische Kommission hat eine Anpassung, Verordnung (EU) 2017/735, an die REACH-Prüfmethodenverordnung (EG) 440/2008 veröffentlicht.

Die Übergangs Frist von zwei Jahren, um mit der CLP Verordnung konform zu sein, ist am 1. Juni 2017 zu Ende gegangen. Nicht nur müssen Produkte laut der CLP Verordnung gekennzeichnet werden sondern auch die Sicherheitsdatenblätter sollten aktualisiert werden.

Sie können jetzt Präsentationen, mit Erläuterungen, über die sechs Phasen der REACH 2018 Roadmap jetzt in 23 Sprachen herunterladen.

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