Möchten Sie die Umweltleistung Ihres Unternehmens, das Image Ihrer Produkte verbessern, die Umweltkosten kontrollieren und reduzieren und sich von Ihren Mitbewerbern abheben?
Am 10. April wurde eine neue großherzogliche Verordnung zur Änderung des Anhangs III der Verordnung vom 30. Juli 2013 zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten im Mémorial veröffentlicht.