Neuigkeiten

Möchten Sie die Umweltleistung Ihres Unternehmens, das Image Ihrer Produkte verbessern, die Umweltkosten kontrollieren und reduzieren und sich von Ihren Mitbewerbern abheben?

Am 10. April wurde eine neue großherzogliche Verordnung zur Änderung des Anhangs III der Verordnung vom 30. Juli 2013 zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten im Mémorial veröffentlicht.

ECHA hat eine neue Verwendungskarte veröffentlicht.

Die ECHA hat eine Schlussfolgerung einer Stoffbewertung veröffentlicht, die nun auf ihrer Webseite verfügbar ist.

Die ECHA hat den Zugang zur Liste der federführenden Registranten vereinfacht.

Die ECHA hat die Frist verlängert, bis zu der ein Unternehmen, das diese benötigt, eine DCG-Lösung beantragen kann.

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