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Der Entscheidung des Europäischen Rates folgend, das Austrittsdatum des Vereinigten Königreichs entweder auf den 12. April oder den 22. Mai 2019 zu ändern, bleibt das von der ECHA eingerichtete „Brexit-Fenster“ für Unternehmen mit Sitz im Vereinigten Königreich zur Überführung ihrer REACH-Registrationen auch über den 30. März hinaus geöffnet.

Angesichts einer steigenden Konzentration auf die Bewertung und der erwarteten Zunahme der Anzahl an Entscheidungen hat die ECHA die Vollzugsbehörden dazu aufgerufen, die Durchsetzung der Bewertungsentscheidungen in ihren Vollzugsaktivitäten zu priorisieren.

Am 18. April wird die ECHA 11 Entwürfe zu Entscheidungen über Informationsanforderungen an Registranten zur Kommentierung versenden.

Die Europäische Kommission hat Zulassungen erteilt.

Die ECHA hat gerade ein neues Format veröffentlicht, um nachgeschaltete Anwender zugelassener Stoffe dabei zu unterstützen, Berichte zu Messungen der Arbeitsplatzkonzentration beziehungsweise zu Biomonitoring-Daten, die sich auf die an ihren Standorten durchgeführten Aufgaben beziehen, zu erstellen.

Die Europäische Kommission hat die ECHA dazu aufgefordert, Empfehlungen zu den Arbeitsplatzgrenzwerten (OEL) für Blei und Bleiverbindungen sowie für Diisocyanate zu erarbeiten.

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