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Die Europäische Kommission hat Zulassungen für zwei Verwendungen erteilt.

Anfang Juni veröffentlichte die Kommission einen Durchführungsbeschluss (Durchführungsbeschluss 2019/961) zur Genehmigung einer vorläufigen Maßnahme der Republik Frankreich gemäß Artikel 129 der REACH-Verordnung zur Beschränkung der Verwendung und des Inverkehrbringens von bestimmtem mit Kreosot und weiteren mit Kreosot verwandten Stoffen behandeltem Holz.

Die Kommission hat Anhang XVII der Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) (Verordnung (EU) 2019/957) geändert, um die Stoffe (3,3,4,4,5,5,6,6,7,7,8,8,8-Tridecafluoroctyl)-silantriol und TDFAs aufzunehmen.

Die endgültige Stellungnahme der Ausschüsse für Risikobeurteilung (RAC) und sozioökonomische Analyse (SEAC) zur Beschränkung von Stoffen in Tattoo-und Permanent-Make-up-Farben ist nun auf der Website der ECHA verfügbar.

Die ECHA hat die Bearbeitung von Anfragen neu organisiert.

Der Ausschuss für Risikobeurteilung (RAC) hat eine Stellungnahme zum Vorschlag zur Beschränkung der Verwendung von Granulaten und Mulchen als Füllmaterial auf Kunstrasenplätzen oder in loser Form auf Spielplätzen abgegeben.

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