Neuigkeiten

Neue Stoffbewertungsschlussfolgerungen sind verfügbar.

Die Interessenvertreter sind aufgerufen, sich zum Entwurf der Stellungnahme des Ausschusses für sozioökonomische Analyse (SEAC) im Hinblick auf den Vorschlag der ECHA zur Beschränkung der Verwendung von Octamethylcyclotetrasiloxan (D4), Decamethylcyclopentasiloxan (D5) und Dodecamethylcyclohexasiloxan (D6) zu äußern.

Die Niederlande haben am 9. Dezember 2019 eine Absichtserklärung eingereicht, um N,N-Dimethylacetamid (DMAC) und 1-Ethylpyrrolidin-2-one (NEP) zu beschränken.

Für Butyl-4-Hydroxybenzoat wurde eine neue Absichtserklärung zur Identifizierung als besonders besorgniserregender Stoff (SVHC) eingereicht.

Die ECHA wird die Kandidatenliste besonders Besorgnis erregender Stoffe (SVHC-Liste) Mitte Januar 2020 aktualisieren.

Die ECHA hat eine neue Funktionalität in REACH-IT für gemeinsame Zulassungsanträge eingeführt, die alle Schritte des Antrags abdeckt.

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