Neuigkeiten

Die ECHA hat die Informationen auf der REACH-Registrierungsseite und Website für nachgeschaltete Anwender aktualisiert.

Infolge der Maßnahmen, die durch die geänderte großherzogliche Verordnung vom 18. März 2020 zur Einführung einer Reihe von Maßnahmen zur Bekämpfung von Covid-19 eingeführt wurden, sind bestimmte Verpflichtungen im Zusammenhang mit schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen geändert worden.

Eine neue Verordnung (EU-Verordnung 2020/507) zur Änderung der REACH-Verordnung hinsichtlich des Prozentsatzes der für die Prüfung der Compliance-Erfüllung auszuwählenden Registrierungsdossiers wurde am 8. April 2020 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

In einer von der Beobachtungsstelle der Europäischen Union für Nanomaterialien (EUON) in Auftrag gegebenen Studie wurde ein Mangel an Daten zur weiblichen Fruchtbarkeit festgestellt.

Die konsolidierte Stellungnahme der Ausschüsse für Risikobeurteilung und sozioökonomische Analyse für die Verwendung von 4-(1,1,3,3-Tetramethylbutyl)phenol, ethoxyliert durch BioMarin International Limited ist auf der ECHA-Website verfügbar.

Die Europäische Kommission hat zwei Verwendungen von Pentazinkchromatoctahydroxid durch Aviall Services Inc. und Finalin GmbH zugelassen.

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