Neuigkeiten

Am 26. Juni 2020 wurde eine Änderung des Anhangs II REACH (Verordnung (EU) 2020/878) über Anforderungen an den Inhalt des Sicherheitsdatenblattes (SDB) im Amtsblatt veröffentlicht.

Ab sofort stehen Übersetzungen der Kurzinformationen für Giftnotrufzentralen.

Dänemark ist nun gemeinsam mit Deutschland und Estland das dritte Land, das Mitteilungen von Giftnotrufzentralen über das Einreichungsportal der ECHA annimmt.

Die konsolidierten Stellungnahmen der Ausschüsse für Risikobewertung (RAC) und sozioökonomische Analyse (SEAC) stehen für die Zulassungsanträge für 4-(1,1,3,3,3-Tetramethylbutyl)phenol, ethoxyliert zur Verfügung.

Die Interessenvertreter sind aufgefordert, sich zu den Entwürfen der Stellungnahmen des Ausschusses für sozioökonomische Analyse (SEAC) zu den Beschränkungsvorschlägen für Calciumcyanamid und hautsensibilisierende Stoffe zu äußern.

In einer kürzlich von der ECHA und der Europäischen Kommission in Auftrag gegebenen Studie werden Informationen über die Verwendung und Risiken von Feuerlöschschäumen.

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