Neuigkeiten

Eine neue Änderung des Anhangs XVII der REACH-Verordnung (Verordnung (EU) 2021/57) wurde im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Die Inspektoren werden prüfen, ob die von der Verpflichtung betroffenen Unternehmen die REACH-Zulassungspflichten erfüllen, um die Sicherheit und Gesundheit von Arbeitnehmern, der Öffentlichkeit und der Umwelt vor SVHC zu schützen.

Ab dem 1. März 2021 werden die von ECHA-Mitarbeitern durchgeführten manuellen Vollständigkeitsprüfungen auf Stoffsicherheitsberichte erweitert, um sicherzustellen, dass die Berichte alle unter REACH erforderlichen Elemente beinhalten.

Die ECHA hat eine Absichtserklärung eingereicht, das Inverkehrbringen bzw. die Verwendung von 2,4-Dinitrotoluol.

Die konsolidierten Stellungnahmen des Ausschusses für Risikobeurteilung und sozioökonomische Analyse für Kobaltkarbonat, Kobalt(II)-acetat, Kobalt(II)-chlorid, Kobalt(II)-nitrat und Kobaltsulfat, die von der ECHA eingereicht wurden, sind online verfügbar.

Die konsolidierten Stellungnahmen des Ausschusses für Risikobeurteilung und des Ausschusses für sozioökonomische Analyse stehen jetzt auf der ECHA-Website zur Verfügung.

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