Die Verordnung (EU) 2021/1199 zur Änderung des Eintrags 50 von Anhang XVII REACH in Bezug auf polyzyklisch-aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) wurde veröffentlicht.
Dänemark, Deutschland, die Niederlande, Norwegen und Schweden haben am 15. Juli 2021 die Absicht eingereicht, die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) einzuschränken.
Die ECHA hat am 6. Juli 2021 die Absicht vorgelegt, das Inverkehrbringen und die Verwendung von Stoffen, die polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) enthalten, in Wurfscheiben zum Schießen zu beschränken.