Die ECHA hat einen Bewertungsbericht nach Artikel 69, Absatz 2 veröffentlicht.
Italien und die Niederlande legten zwei Vorschläge zur Beschränkung der Verwendung von Stoffen vor.
Es sind neue Absichtserklärungen eingegangen, um drei Stoffe als besonders besorgniserregende Stoffe einzustufen.
Neue Schlussfolgerungen zur Stoffbewertung sind jetzt auf der ECHA-Website verfügbar.
Die Europäische Kommission hat vier Zulassungen für zwei Verwendungszwecke von 4-(1,1,3,3-Tetramethylbutyl)phenol, ethoxyliert (4-tert-OPnEO) erteilt.
Die ECHA unterstützt die Beitrittsländer durch Kapazitätsaufbau und Schulungen zur erfolgreichen Umsetzung und Durchsetzung der Verordnungen.