Die Europäische Kommission hat gerade eine Konsultation über die Zuordnung von Hinweisen zu bestimmten Stoffen im Rahmen der CLP-Verordnung eingeleitet.
Die ECHA kann nun Änderungen der Angaben zu den Tonnagebändern der Registranten bis zu dem Datum berücksichtigen, an dem den Registranten die Entscheidung über eine angenommene Dossierbewertung mitgeteilt wurde.