Absicht der Beschränkung von Stoffen in Wurfscheiben, die polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) enthalten, eingereicht

Die ECHA hat am 6. Juli 2021 die Absicht vorgelegt, das Inverkehrbringen und die Verwendung von Stoffen, die polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) enthalten, in Wurfscheiben zum Schießen zu beschränken. Sie soll am 1. Oktober 2021 eingereicht werden.