Absicht der Einschränkung von Dechloran Plus™

Die ECHA hat eine neue Absichtserklärung zur Einschränkung der Herstellung, der Verwendung und des Inverkehrbringens eines Stoffes erhalten.

Norwegen hat am 26. August 2020 die Absichtserklärung eingereicht, die Herstellung, die Verwendung und das Inverkehrbringen von 1,6,7,8,9,14,15,16,17,17,18,18-Dodecachloropentacyclo[12.2.1.16,9.02,13.05,10]octadeca-7,15-dien („Dechloran Plus“™) [einschließlich seiner einzelnen anti- und syn-Isomere oder einer Kombination davon] zur Einreichung am 9. April 2021 einzuschränken.