Absichtserklärung zur Beschränkung bleihaltiger Munition eingereicht

Am 3. Oktober 2019 hat die ECHA ihre Absicht zur Beschränkung des Bleianteils in Munition (Schrotmunition und Projektile) und Angelgeräten bekannt gegeben. Das entsprechende Beschränkungsdossier soll am 2. Oktober 2020 eingereicht werden. Die Beschränkung wird sich auf die Verwendung bleihaltiger Schrotmunition außerhalb von Feuchtgebieten, auf die Verwendung bleihaltiger Projektile sowohl innerhalb als auch außerhalb von Feuchtgebieten sowie auf die Verwendung bleihaltiger Angelgeräte erstrecken.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Verzeichnis der Absichtserklärungen.