Absichtserklärungen einer Beschränkung von fünf Kobaltsalzen veröffentlicht

Die Kommission hat die ECHA damit beauftragt die Risiken von fünf Kobaltsalzen in industrieller und professioneller Verwendung zu bewerten und die Verwendungen zu beschränken für die keine angemessene Kontrolle gezeigt werden kann. ECHA hat die <link https: echa.europa.eu de registry-of-current-restriction-proposal-intentions _blank>Absichtserklärung am 20. Juli 2017 eingereicht, während die Abgabe des Beschränkungsdossiers für den 20. Juli 2018 erwartet wird.