Änderung des Anhangs I der POP-Verordnung

Eine neue Änderung des Anhangs I der POP-Verordnung (Verordnung (EU) 2021/115) wurde im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Mit der Änderung wird die vierte Spalte („Ausnahme für die Verwendung als Zwischenprodukt oder andere Spezifikation“) in Anhang I Teil A des Eintrags für Perfluoroctansäure (PFOA), ihre Salze und PFOA-verwandte Verbindungen aktualisiert.