Aktualisierte Empfehlungen zum Brexit für Unternehmen

Die ECHA hat ihre Empfehlungen für Unternehmen in Bezug auf den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU angepasst, um die Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2020 zu berücksichtigen.

Unternehmen sollten prüfen, ob sie von dem Austritt betroffen sind, und britische Registrierungen und Zulassungen sollten vor dem Ablauf der Übergangsfrist an einen EU-Mitgliedstaat übertragen werden. Bis dahin finden die Rechtsvorschriften der EU, einschließlich der von der ECHA verwalteten Verordnungen, für das Vereinigte Königreich weiterhin Anwendung.

Nachgeschaltete Anwender in der EU bzw. im EWR sollten die Liste der Stoffe, die ausschließlich von Unternehmen aus dem Vereinigten Königreich registriert wurden, auf der Website der ECHA prüfen, um festzustellen, ob sie betroffen sein werden und vor Ablauf der Übergangsfrist Maßnahmen ergreifen müssen.