Aktualisierung der Abfallrahmenrichtlinie

Am 14. Juni wurde eine neue Richtlinie (<link https: eur-lex.europa.eu legal-content de txt pdf _blank>Richtlinie (EU) 2018/851) zur Änderung der Abfallrichtlinie (<link https: eur-lex.europa.eu legal-content de txt pdf _blank>Richtlinie 2008/98/EG) veröffentlicht.

In Bezug auf gefährlichen Stoffe wurde Artikel 9 über die Vermeidung von Abfällen geändert, und enthält nun neue Anforderungen an gefährliche Stoffe in Erzeugnissen.

Artikel 9.1.i legt fest: „Die Mitgliedstaaten treffen Maßnahmen, um die Entstehung von Abfällen zu vermeiden. Die Maßnahmen zielen mindestens darauf ab: […] unbeschadet der harmonisierten Rechtsvorschriften, die auf Unionsebene für die betreffenden Materialien und Produkte gelten, die Senkung Gehalts an gefährlichen Stoffen in Materialien und Produkten zu fördern sowie sicherzustellen, dass der Lieferant eines Erzeugnisses im Sinne von Artikel 3 Nummer 33 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates (*5) der Europäischen Chemikalienagentur ab dem 5. Januar 2021 die Informationen gemäß Artikel 33 Absatz 1 der vorstehend genannten Verordnung zur Verfügung stellt […]“