Aufforderung zur Einreichung von Nachweisen – Screening-Bericht über sechs Natriumperborate

Die ECHA bittet um relevante Informationen über die Verwendungen in Produkten (Erzeugnissen) und das Freisetzungspotenzial von Erzeugnissen mit sechs Natriumperboraten.

Wie in Artikel 69 Absatz 2 der REACH-Verordnung festgelegt, untersucht die ECHA, ob die Verwendung dieser Stoffe in Erzeugnissen angemessen kontrolliert wird und ob eine Beschränkung erforderlich ist.

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