Aufforderungen zur Vorlage von Nachweisen – Screening-Berichte über Pech, Steinkohlenteer, Hochtemperaturöl und Anthrazenöl
Eine Aufforderung zur Einreichung von Nachweisen zu den Berichten der ECHA über Pech, Steinkohlenteer, Hochtemperaturöl und Anthrazenöl liegt für Anmerkungen vor.
In den Aufforderungen zur Einreichung von Nachweisen soll untersucht werden, ob eine Beschränkung gemäß Artikel 69 Absatz 2 der REACH-Verordnung für Pech, Steinkohlenteer, Hochtemperatur- und Anthracenöl erforderlich ist.
Interessierte Parteien werden gebeten, bis zum 29. Oktober 2021 Informationen und Nachweise zu diesen Stoffen einzureichen.