Aufruf zur Einreichung von Beweisen – hautsensibilisierende Stoffe in Verbrauchergemischen

Die Europäische Kommission hat eine Aufforderung zur Einreichung von Beweisen für hautsensibilisierende Stoffe in Verbrauchergemischen.

Dänemark, Frankreich, Deutschland und Irland fordern die Beteiligten auf, Informationen über hautsensibilisierende Stoffe in Verbrauchermischungen zu übermitteln. Die gesammelten Informationen sollen dazu dienen, den Bedarf an Regulierungsmaßnahmen für hautsensibilisierende Stoffe in für Verbraucher bestimmten Gemischen zu bewerten.

Die Konsultation wurde bis zum 31. Oktober 2022 verlängert.

Für zusätzliche Informationen wenden Sie sich an die zuständige deutsche Behörde.