Bei der Dossierbewertung können Änderungen der Tonnagebänder in Betracht gezogen werden
Die ECHA kann nun Änderungen der Angaben zu den Tonnagebändern der Registranten bis zu dem Datum berücksichtigen, an dem den Registranten die Entscheidung über eine angenommene Dossierbewertung mitgeteilt wurde.
Unternehmen, die das Tonnageband in ihren Registrierungen herabstufen, nachdem die ECHA ihnen den Entwurf der Entscheidung übermittelt hat, müssen das Volumen ihres Stoffes nachweisen.
Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung der ECHA.