Beschränkungen für N,N-Dimethylformamid gelten ab Dezember 2023

Eine neue Verordnung (Verordnung (EU) 2021/2030) zur Änderung der REACH-Beschränkungsliste wurde im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Die Europäische Kommission hat eine Verordnung zu Beschränkungen für N,N-Dimethylformamid (DMF) veröffentlicht – hierbei handelt es sich um ein aprotisches Lösungsmittel, das im Rahmen vieler industrieller Anwendungen in der EU verwendet wird. Dieser Beschluss folgt dem Vorschlag der italienischen Behörden und der Stellungnahme der wissenschaftlichen Ausschüsse der ECHA.

Die Beschränkungen gelten ab dem 12. Dezember 2023. Im Hinblick auf bestimmte Anwendungsmöglichkeiten wurden längere Übergangsfristen eingeräumt.

Die ECHA geht davon aus, dass durch die Senkung der DMF-Konzentrationen an Arbeitsplätzen 1300 bis 2500 Arbeitnehmer besser vor negativen Auswirkungen auf die Gesundheit, beispielsweise im Hinblick auf die Leber, die körperliche Entwicklung und die Fortpflanzungsorgane, geschützt sein werden.