Beschränkungsvorschlag für Kreosot und kreosothaltige Stoffe

Frankreich hat einen Vorschlag zur Beschränkung des Inverkehrbringens und der Wiederverwendung von behandelten Erzeugnissen, die Kreosot und kreosothaltige Stoffe enthalten, vorgelegt.

Die Bewertung des Vorschlags durch unsere Ausschüsse für Risikobewertung (RAC) und sozioökonomische Analyse (SEAC) beginnt im April 2022. Der Vorschlag wird für eine sechsmonatige Konsultation eröffnet, wenn die Ausschüsse vereinbaren, dass er den Anforderungen der REACH-Verordnung entspricht.