Beurteilungsberichte für TCE und 1-Brompropan

Die ECHA hat Bewertungen veröffentlicht, die zu dem Schluss kommen, dass es derzeit nicht erforderlich ist, die Verwendung von Trichlorethylen und 1-Brompropan in Erzeugnissen gemäß Artikel 69 Absatz 2 der REACH-Verordnung zu beschränken. Die ECHA wird die Situation jedoch weiterhin überwachen, insbesondere durch die Datenbanken für besonders besorgniserregende Stoffe in Erzeugnissen (SiA und SCIP).