Bevorstehende Änderungen der REACH-Informationsanforderungen

Die Europäische Kommission hat bestimmte Informationspflichten für die Registrierung von Chemikalien gemäß REACH überarbeitet (Verordnung (EU) 2021/979 vom 18. Juni 2021). Die Änderungen werden Anfang 2022 in Kraft treten und die Unternehmen müssen mit der Vorbereitung beginnen. Die ECHA wird Ende 2021 weitere Empfehlungen veröffentlichen.

Die aktualisierte Version der REACH-Anhänge legt dar, welche Informationen Unternehmen im Rahmen ihrer Registrierungen einreichen müssen, und macht die Bewertungsmethoden der ECHA transparenter und vorhersehbarer. Das Gesetz tritt am 8. Juli 2021 in Kraft und gilt ab dem 8. Januar 2022.

Weitere Informationen sind der Pressemitteilung der ECHA zu entnehmen.