Bewertung der aktuellen Konzentrationsgrenzwerte für Cadmium in recyceltem PVC

Die ECHA hat einen Bericht erstellt, um die Ausnahmeregelung für die Beschränkung von Cadmium und seinen Verbindungen in Produkten, die recyceltes PVC enthalten, zu untersuchen. Die Beschränkung umfasst einen generischen Grenzwert von 0,01 Masseprozent für Cadmium-Verbindungen. Bestimmte Anwendungen mit recyceltem PVC sind jedoch mit dem höheren Konzentrationswert von 0,1 Massenprozent (w/w) auf dem Markt zugelassen.

Die ECHA kam zu dem Schluss, dass der aktuelle Grenzwert im Zusammenhang mit der Ausnahmeregelung auf 0,08 Massenprozent (w/w) gesenkt werden könnte, ohne dass dies erhebliche Auswirkungen auf die derzeitigen Recyclingquoten oder die Kosten für die Industrie hätte. Eine Reduzierung des Grenzwerts würde jedoch die Produktsicherheit oder den Umweltschutz nicht wesentlich verbessern, und ein möglicher Rückgang des Recyclings infolge eines strengeren Grenzwerts könnte kurzfristig sogar zu einer Zunahme der Umweltverschmutzung führen.