Bewertungsbericht für Arsensäure

Die ECHA hat eine Bewertung veröffentlicht, die zu dem Schluss kommt, dass derzeit keine Notwendigkeit besteht, die Verwendung von Arsensäure in Erzeugnissen gemäß Artikel 69 Absatz 2 der REACH-Verordnung zu beschränken. Die ECHA wird die Situation jedoch weiterhin überwachen, insbesondere über ihre Datenbanken für besonders besorgniserregende Stoffe in Erzeugnissen (SiA und SCIP).