Brexit-Fenster der ECHA bleibt über den 30. März hinaus offen

Der Entscheidung des Europäischen Rates folgend, das Austrittsdatum des Vereinigten Königreichs entweder auf den 12. April oder den 22. Mai 2019 zu ändern, bleibt das von der ECHA eingerichtete „Brexit-Fenster“ für Unternehmen mit Sitz im Vereinigten Königreich zur Überführung ihrer REACH-Registrationen auch über den 30. März hinaus geöffnet.

Die ECHA wird ihre Empfehlungen in Übereinstimmung mit der weiteren Entwicklung anpassen. Inzwischen behalten die bereits früher von der ECHA veröffentlichten Hinweise und Anweisungen für Unternehmen ihre Gültigkeit.