CMR in Textilien und Schuhen eingeschränkt

Gemäß der Verordnung (EU) 2018/1513 ist die Verwendung von 33 Chemikalien, von denen bekannt ist, dass sie Krebs verursachen, die DNA verändern oder für die menschliche Fortpflanzung schädlich sind, in Kleidung, Textilien und Schuhen ab dem 1. November 2020 eingeschränkt. Durch die Beschränkung werden diese Stoffe oder Stoffgruppen auf Konzentrationshöchstwerte begrenzt, um die Gesundheit der Menschen zu schützen – insbesondere von Kindern und Schwangeren, die möglicherweise nachteiligere Auswirkungen auf die Gesundheit erleben.