COVID-19 – Ihre Beiträge zu Konsultationen über REACH-Beschränkungen
Wenn Sie Kommentare in Bezug auf laufende Konsultationen zu REACH-Beschränkungsdossiers oder zu Entwürfen von SEAC-Stellungnahmen einreichen möchten, sollten Sie dies innerhalb der festgelegten Fristen tun.
Damit werden die Fristen für die Ausarbeitung der Stellungnahmen durch die ECHA-Ausschüsse sowie die gesetzlichen Fristen für die Einreichung der Stellungnahmen bei der Europäischen Kommission eingehalten. Wenn sich die COVID-19-Pandemie jedoch negativ auf Ihre Fähigkeit zur Abgabe von Kommentaren auswirkt, wenden Sie sich an die ECHA und erläutern Sie Ihre Situation. Die ECHA wird Ihre Begründungen bewerten und kann Kommentare akzeptieren, die nach Abschluss der Konsultation eingereicht wurden.
Weitere Informationen finden Sie in den COVID-19-Updates.