COVID-19 und Verlängerungen der Fristen für Unternehmen

Um die Industrie bei der Erfüllung ihrer rechtlichen Verpflichtungen während der COVID-19-Pandemie zu unterstützen, hat die ECHA Fristverlängerungen beschlossen, die bis Ende Mai 2020 gelten. Die betroffenen Unternehmen wurden seit Ende März direkt über diese Verlängerungen informiert.