Die nächste Frist für das Anmelden von Stoffen in Erzeugnissen ist der 15. Juli 2019

Die Frist für die Einreichung der Anmeldung von Stoffen in Erzeugnissen für sechs besonders besorgniserregende Stoffe, die am 15. Januar 2019 der Kandidatenliste hinzugefügt wurden, ist der 15. Juli 2019. Das Online-Formular auf der ECHA-Website ist die einfachste Möglichkeit für die Einreichung dieser Anmeldung.

Weitere Informationen zur Anmeldung von Stoffen in Erzeugnissen finden Sie auf der ECHA Webseite.