Die nächste Frist für das Anmelden von Stoffen in Erzeugnissen ist der 27. Dezember 2018

Die Frist für die Einreichung der Anmeldung von Stoffen in Erzeugnissen für zehn besonders besorgniserregende Stoffe, die am 27. Juni 2018 der Kandidatenliste hinzugefügt wurden, ist der 27. Dezember 2018. Das Online-Formular auf der ECHA-Website ist die einfachste Möglichkeit für die Einreichung dieser Anmeldung.

Weitere Informationen zur Anmeldung von Stoffen in Erzeugnissen finden Sie auf der ECHA Webseite.