Die nächste Frist für das Anmelden von Stoffen in Erzeugnissen ist der 27. Dezember 2018

Die Frist für die Einreichung der <link https: www.echa.europa.eu support dossier-submission-tools reach-it _blank>Anmeldung von Stoffen in Erzeugnissen für zehn besonders besorgniserregende Stoffe, die am 27. Juni 2018 der <link https: echa.europa.eu web guest _blank>Kandidatenliste hinzugefügt wurden, ist der 27. Dezember 2018. Das Online-Formular auf der ECHA-Website ist die einfachste Möglichkeit für die Einreichung dieser Anmeldung.

Weitere Informationen zur Anmeldung von Stoffen in Erzeugnissen finden Sie auf der <link https: www.echa.europa.eu web guest regulations reach candidate-list-substances-in-articles _blank>ECHA Webseite.