Die SCIP-Datenbank wird die Transparenz von Gefahrenstoffen in Erzeugnissen verbessern

Die Informationsanforderungen für die bevorstehende Datenbank mit Erzeugnissen, die Stoffe aus der Kandidatenliste (SVHCs) enthalten, wurde jetzt veröffentlicht. Unternehmen müssen ab Januar 2021 Informationen in die Datenbank eingeben.

Kontext: Gemäß der Abfallrahmenrichtlinie müssen Lieferanten von Erzeugnissen mit besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC) aus der Kandidatenliste die ECHA Informationen über deren sicheren Gebrauch bereitstellen. Die neue SCIP-Datenbank wird Informationen zu besorgniserregenden Stoffen in Erzeugnissen als solchen oder in komplexen Objekten (Produkten) enthalten, um die Substitution gefährlicher Chemikalien und eine Kreislaufwirtschaft zu fördern.

Unternehmen, die Erzeugnisse auf den EU-Markt bringen, müssen somit ab dem 5. Januar 2021 Meldungen einreichen.

Weitere Informationen sind der Pressemitteilung der ECHA zu entnehmen.