Dodecamethylcyclohexasiloxan (D6) der laufenden Restriktionsabsicht für D4 und D5 hinzugefügt

Dodecamethylcyclohexasiloxan (D6), wurde auf Wunsch der Europäischen Kommission der <link https: echa.europa.eu fr _blank>Absicht hinzugefügt die ursprünglich am 13. April 2017 für Octamethylcyclotetrasiloxan (D4) und Decamethylcyclopentasiloxan (D5) eingereicht wurde. Die ECHA bereitet eine Beschränkung für D4, D5 sowie für Körperpflegeprodukte und andere Verbraucherprodukte (z. B. chemische Reinigungsmittel, Wachse und Poliermittel, Wasch- und Reinigungsmittel).